April 2024

Natur/Umwelt

 

NABU: Vogelschutz in der Brut- und Setzzeit

 

Ausflüge in die Natur mit Umsicht und Rücksicht genießen 

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Hannover – Die Frühlingsgefühle machen sich langsam, aber sicher bemerkbar. Während wir Menschen wieder hinausgezogen werden, wird die Natur zur Kinderstube. Damit die Ausflüge und Spaziergänge durch Wald und Flur nicht zu einer Belastung für Natur und Tierwelt werden, müssen dabei einige Grundregeln beachtet werden, denn: Für viele Wildtiere beginnt sehr bald die Brut- und Setzzeit.

Aufgrund des Klimawandels und der damit zusammenhängenden früher beginnenden Vegetationsperiode, beginnt auch die Brut- und Setzzeit häufig schon deutlich vor dem offiziellen Start im April. Einige Tierarten wie der Feldhase oder das Wildschwein haben bereits Nachwuchs bekommen. Andere Tierarten sind hochträchtig. Auch Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Kiebitze und Feldlerchen beginnen jetzt zu brüten. Während dieser Zeit sind die Tiere besonders empfindlich gegenüber Störungen und Gefahren.

Der NABU Niedersachsen appelliert daher an alle Naturfreunde, die Natur zu achten und nicht zu zerstören, keine Tiere zu stören, keine geschützten und sensiblen Landschaften zu betreten und zu beschädigen, für die ein Betretungsverbot besteht, und keinen Müll zu hinterlassen. Mit Beginn der offiziell geregelten Brut- und Setzzeit am 1. März gilt diese Rücksichtnahme umso mehr. Der NABU bittet insbesondere um Einhaltung der geltenden Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli, damit Hasen, Rebhühner, Feldlerchen und viele andere Tierarten in ihrer Brutzeit sowie die Jungtiere nicht gestört werden und um den Tieren in dieser sensiblen Phase die nötige Ruhe zu gönnen.

 

Tipps zum Schutz der Vögel während der Brut- und Setzzeit

 

Der NABU Niedersachsen empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln:

  • Hunde an der Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung gesehen. In vielen Bundesländern gilt daher im Sommerhalbjahr Leinenzwang. Auch das Aufsammeln der Hinterlassenschaften sollte sich für verantwortungsvolle Hundehalter von selbst verstehen.
  • Nicht vom Weg abkommen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
  • Abstand halten: Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten beachten. Sie markieren Bereiche, in denen sensible Arten sich zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
  • Rücksichtsvoll verhalten: Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf andere Naturfreunde. Damit der Ausflug in die Natur für Jogger, Radfahrer, Familien mit Kindern und Spaziergänger gleichermaßen zum schönen Erlebnis wird, sollten alle einander mit Rücksicht begegnen. Bitte parken Sie auch nur auf den ausgewiesenen Flächen.
  • Leise statt laut: Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere. Diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
  • Nichts hinterlassen: Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plastik oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber nichts zu suchen. Bitte unbedingt wieder mit nach Hause nehmen.
  • Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zu einer großen Gefahr. Viele unterschätzen auch den Schaden, den achtlos weggeworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten viele Schadstoffe und Plastik, die so unkontrolliert in unsere Natur gelangen und sich dort anreichern.
  • Hecken- und Baumbeschnitt vermeiden: Viele Vögel bauen ihre Nester in Hecken und Bäumen. Von daher muss auch laut Bundesnaturschutzgesetz ab dem 1. März darauf verzichtet werden, diese während der Brut- und Setzzeit zu beschneiden, um den Vögeln einen ungestörten Lebensraum zu bieten.
  • Vorsichtiges Mähen von Grasflächen: Beim Rasenmähen sollte darauf geachtet werden, dass keine Nester von Bodenbrütern wie zum Beispiel Amseln oder Lerchen gefährdet werden. Ein aufmerksames Vorgehen kann dazu beitragen, die Brutplätze zu schützen.

 


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